Psychotherapie (Verhaltenstherapie)

Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung seelischer Leidenszustände bzw. krankheitswertiger psychischer Beschwerden unter Vorliegen einer Diagnose. Auch wird Psychotherapie bei psychosomatischen und begleitend bei körperlichen Erkrankungen angewandt. Psychotherapie umfasst regelmäßige Gespräche über einen längeren Zeitraum, in denen gemeinsam die Hintergründe der psychischen Beschwerden sowie individuelle Bewältigungsstrategien erarbeitet werden. Für den Therapieerfolg ist es neben einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung vor allem wichtig, sich mit seinen Problemen und seinem eigenen Erleben auseinanderzusetzen.

  

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über die Fachkunde in kognitiver Verhaltenstherapie und integriere neuere achtsamkeitsbasierte Ansätze in meine Arbeit. 


Meine therapeutische Haltung
Ich stütze mich auf wissenschaftlich begründete und konkrete Methoden. Vertraulichkeit und Transparenz des Vorgehens sowie aktive Mitwirkung meine Klient*innen sind mir wichtig.

Als Verhaltenstherapeutin biete ich Ihnen lösungs- und ressourcenorientierte, alltagsnahe Unterstützung bei psychischen Beschwerden, um Ihre Lebensqualität wieder zu verbessern. Eine wichtige Ergänzung zu diesem veränderungsbetonten Vorgehen kann aber auch ein veränderter Blick auf das psychische Leid sein.

Daher arbeite ich ergänzend nach neueren Entwicklungen der Verhaltenstherapie (der sogenannten "Dritten Welle"). Hierzu zählt die Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT) nach Steven Hayes, die mit einer achtsamkeits- und akzeptanzbasierten, werteorientierten Haltung arbeitet.

Meine therapeutische Grundhaltung ist zudem geprägt durch den personzentrierten, humanistischen Ansatz von Carl Rogers und der Annahme, dass jeder Mensch die Möglichkeiten zur Selbstentwicklung und psychischen Gesundung in sich trägt. Psychotherapie soll ein geschützter Rahmen für Sie sein, der auf einer Haltung von Echtheit, Einfühlungsvermögen und Wertschätzung gründet.
Verhaltenstherapie
Die kognitive Verhaltenstherapie (VT) ist ein wissenschaftlich begründetes, in vielen Studien erprobtes und wirksames Therapieverfahren zur Behandlung psychischer Beschwerdebilder. Sie geht davon aus, dass problematische Erlebens- und Verhaltensmuster in der Lebensgeschichte erlernt wurden und dementsprechend auch wieder "verlernt" werden können.

In der Verhaltenstherapie wird mithilfe von Anamnese, Diagnostik und Verhaltensanalysen ein individuelles Erklärungsmodell für die Entstehung, Auslösung und Aufrechterhaltung der psychischen Beschwerden erarbeitet. Dieses Modell bezieht nicht nur das sichtbare Verhalten, sondern auch Biographie, Lebensregeln, Gefühle, Gedanken, Bewertungen, Sinnesempfindungen sowie das Wechselspiel mit der sozialen Umwelt ein. Daraus werden konkrete Therapieziele sowie geeignete Behandlungsmethoden abgeleitet. Diese können dabei helfen, eigene Sicht- und Verhaltensweisen zu hinterfragen und schrittweise zu verändern.

Verhaltenstherapie...
  • verfolgt konkrete Therapieziele
  • orientiert sich am Hier und Jetzt
  • ist lösungs- und ressourcenorientiert
  • bedeutet aktive Mitarbeit und "Hilfe zur Selbsthilfe"
Verhaltenstherapie umfasst je nach Indikation z.B. folgende Methoden:
  • Psychologische Gesprächsführung
  • Techniken der Selbstbeobachtung
  • Psychoedukation (Wissensvermittlung)
  • Kognitive Techniken
  • Stressbewältigungs- und Problemlösetraining
  • Übungen zur Stärkung von Selbstwert und Selbstvertrauen
  • Verhaltensübungen und Training sozialer Kompetenzen
  • Emotionsfokussierte Übungen
  • Entspannungstraining
  • Imaginationsübungen
  • Euthyme Therapie (Genusstraining)
  • Expositonstraining (Reizkonfrontation)
Indikationen
Psychische Störungen können sich auf verschiedene Weise äußern. Im Folgenden werden die häufigsten Diagnosen und besondere Schwerpunkte meiner Praxis aufgeführt.
  • Depressive Störungen
  • Angststörungen (Panik, Phobien, soziale Angst, generalisierte Angst)
  • Akute Krisen und Belastungsreaktionen im privaten oder beruflichen Bereich
  • Zwangsstörungen (Zwangsgedanken und -handlungen, z.B. Zählzwang, Kontrollzwang)
  • Störungen der Impulskontrolle (z.B. Kaufzwang, Dermatillomanie / „Skin Picking“, Trichotillomanie, Internetsucht, Handysucht)
  • Somatoforme Beschwerden (körperliche Symptome ohne organische Ursache)
  • Krankheitsangst und Hypochondrie
  • Chronische Schmerzen
  • Essstörungen (Bulimie, Anorexie, Binge-Eating)
  • Trauma und Posttraumatische Belastungsstörung
  • ADHS im Erwachsenenalter
  • (Psychogene) Schlafstörungen
  • Ausgeprägte Persönlichkeitsmuster und soziale Interaktionsschwierigkeiten
Psychotherapeutische Mitbehandlung bei
  • chronischen Schmerzen (Psychologische Schmerztherapie)
  • Krebserkrankungen (Psychoonkologie)
  • Diabetes (Psychodiabetologie)
  • chronischen Hauterkrankungen
  • Tinnitus
  • chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
Sollte Ihre Thematik hier nicht aufgeführt sein, sprechen Sie mich gerne an.
Ablauf
Wenn Sie eine Psychotherapie anstreben, ist es sinnvoll, vor dem ersten Termin zunächst mit Ihrer Versicherung die individuellen Bedingungen zur Kostenübernahme zu klären.

Zunächst vereinbaren wir ein Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen, für eine erste Abklärung Ihrer Beschwerden und Anliegen sowie die Klärung der Therapieindikation (Ist Psychotherapie bzw. Verhaltenstherapie notwendig und erfolgversprechend?). Es besteht außerdem Gelegenheit, organisatorische Details zu besprechen.

Mit dem Erstgespräch beginnt die sogenannte probatorische Phase ("Probephase") mit insgesamt bis zu 5 Terminen zur detaillierten Anamneseerhebung, Psychodiagnostik und inhaltlichen Therapieplanung. Bei privat Versicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlenden erfolgen diese Sitzungen antragsfrei, ggf. mit gewisser Wartezeit nach dem Erstgespräch. Bei gesetzlich Versicherten, die sich im Rahmen von Kooperationen vorstellen, ist ggf. zunächst die Bewilligung durch die Krankenkasse abzuwarten, bevor diese weiteren Termine stattfinden können.

Bis zum Ende der Probatorik wird ein haus- oder fachärztliches Konsil eingeholt und danach ein Antrag auf Kostenübernahme für die "eigentliche" Therapie gestellt. Eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie dauert bis zu 24 Stunden, eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden (im Einzelfall maximal 80 Stunden). Die bewilligte Sitzungsanzahl kann bei privaten Versicherungen und der Beihilfe abweichen. Die Therapiedauer richtet sich nach dem Grad der Erreichung Ihrer Therapieziele.

Therapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden anfangs meist wöchentlich oder 14-tägig statt und werden im späteren Verlauf in größeren Abständen "ausgeschlichen". Angehörige und Mitbehandler können mit Ihrem Einverständnis selbstverständlich einbezogen werden.

Der Therapieverlauf folgt somit folgendem Schema:
  • Erstgespräch
  • probatorische Phase
  • Therapiephase zur Entwicklung und Erprobung neuer Bewältigungsstrategien
  • Stabilisierungsphase und Rückfallprophylaxe
Honorar und Kostenübernahme
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin in einer Privatpraxis sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten als Teil der Gebührenordung für Ärzte (GOP/GOÄ). Zudem gelten seit dem 1.7.2024 die Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Eine Übersicht erhalten Sie von mir vor dem ersten Termin.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe (Beamtenversorgung von Bund und Ländern) übernehmen vollständig oder anteilig die Kosten der Psychotherapie in einer Privatpraxis. Ob ein Eigenanteil verbleibt und wieviele Sitzungen insgesamt erstattet werden, ist auch vom individuellen Tarif abhängig. Für Selbstzahlende ist direkt und ohne jegliche Antragsformalitäten eine Psychotherapie möglich.

Da ich meine Praxis als Privatpraxis führe, besteht kein allgemeiner Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Um die ambulante Versorgung zu unterstützen, stelle ich einige Plätze für gesetzlich Versicherte im Rahmen gesonderter Kooperationen/ Selektivverträge zur Verfügung.

Im Folgenden finden Sie genauere Details.
Private Krankenversicherung
Für Privatversicherte gibt es keinen Unterschied, ob sie von Psychologischen Psychotherapeut*innen in einer Kassenpraxis oder in einer Privatpraxis behandelt werden. Hierfür sind nur die Approbation und der Arztregistereintrag ausschlaggebend, worüber ich verfüge. Jedoch können sich Antragsprozedere und bewilligte Stundenkontingente je nach privater Krankenversicherung und individuellem Versicherungsvertrag unterscheiden. Bitte informieren Sie sich vor dem ersten Termin über Ihre individuellen Konditionen bei Ihrer privaten Krankenkasse und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an. Als hilfreich haben sich folgende Fragen erwiesen:
  • Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
  • Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  • Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?
  • Wird der Antrag im Gutachterverfahren geprüft, d.h. ist ein ausführlicher Bericht des Therapeuten und ein ärztlicher Konsiliarbericht beizufügen?
  • Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung?
  • Wenn ja, wie viele Stunden jährlich? Andere Begrenzungen?
  • Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?
Sie erhalten von mir zum Monatsende eine Privatrechnung nach GOP/GOÄ, für die Sie wie gewohnt in Vorleistung gehen und die Sie der Versicherung zur Rückerstattung einreichen.
Beihilfe
Die Beihilfe (Beamtenversorgung von Bund und Ländern) erstattet in der Regel den vereinbarten Kostensatz und stellt für die Beantragung der Psychotherapie entsprechende Formulare bereit. Die vorangehenden 5 probatorischen Sitzungen sind nicht antragspflichtig. Es ist jedoch sinnvoll, vor dem ersten Termin die Beihilfestelle über die geplante Psychotherapie zu informieren. Sie erhalten von mir zum Monatsende eine Privatrechnung nach GOP/GOÄ, für die Sie wie gewohnt in Vorleistung gehen und die Sie der Beihilfe und Ihrer ergänzenden privaten Versicherung zur Rückerstattung einreichen.
Gesetzliche Krankenversicherung
BKK Freudenberg
Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung können Versicherte der BKK Freudenberg - bei vorliegender Kapazität - ambulante Psychotherapie in meiner Privatpraxis wahrnehmen. Ein Nachweis vergeblicher Suche nach einem kassenzugelassenen Therapeuten ist nicht notwendig. Es können direkt bis zu 4 Probesitzungen vereinbart werden. Wird daraufhin eine Psychotherapie beantragt, erfolgt dies zunächst niederschwellig als Kurzzeittherapie (12+12 Sitzungen), bei Bedarf kann im Gutachterverfahren eine Langzeittherapie gebahnt werden. Das Honorar wird per Abtretungserklärung direkt gegenüber der Krankenkasse abgerechnet.

Bahn BKK
Im Rahmen einer bestehenden Kooperationsvereinbarung können Versicherte der Bahn BKK in meiner Praxis behandelt werden. Zur Aufnahme von Probesitzungen benötigen Sie den Nachweis, dass Sie zuvor in einer kassenzugelassenen Praxis eine "Psychotherapeutische Sprechstunde" wahrgenommen haben, in der eine Therapie empfohlen wurde, aber kein zeitnaher Therapieplatz zur Verfügung stand. Das entsprechende PTV 11-Formular ist zur Vereinbarung eines Erstgesprächs in meiner Praxis vorzulegen, zudem eine Überweisung durch die Hausarztpraxis (später quartalsweise). Auch hier wird zunächst eine Kurzzeittherapie (12+12 Sitzungen) beantragt, die bei Bedarf in eine Langzeittherapie überführt werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt gegenüber der Krankenkasse.

BKK Wirtschaft und Finanzen sowie BKK PwC
Mit diesen Betriebskrankenkassen verfüge ich jeweils über einen Selektivvertrag, der eine Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie in meiner Praxis ermöglicht. Bitte wenden Sie sich an Ihre BKK, um nähere Informationen zur Einschreibung in den Selektivvertrag und Aufnahme probatorischer Sitzungen in meiner Praxis zu erhalten. In der Folge sind regulär Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie möglich. Die Abrechnung erfolgt später direkt mit der Krankenkasse.

Andere gesetzliche Krankenkassen
Generell können gesetzlich Versicherte über die Beantragung der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V ("bei Systemversagen") eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, wenn sie keinen zeitnahen Therapieplatz (binnen 3 Monaten) in einer Praxis mit Kassenzulassung finden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Sonderregelung immer um eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse handelt und dass sich die Kassen in diesem sehr aufwendigen Antragsverfahren erfahrungsgemäß unterschiedlich kooperativ zeigen. Seit Einführung der "Psychotherapeutischen Sprechstunde" und "Akutbehandlung" bei Vertragspsychotherapeut*innen mit Kassenzulassung (April 2017) sowie Vermittlung von Sprechstundenterminen und probatorischen Sitzungen durch die Terminservicestelle der KV werden vermehrt Anträge auf Kostenerstattung abgelehnt. In der Regel werden sehr hohe Voraussetzungen gestellt (Besuch einer "Psychotherapeutischen Sprechstunde" ggf. bei mehreren Kassenpraxen, dringliche Indikation einer Richtlinienpsychotherapie (Verhaltenstherapie) laut Formular PTV 11, vergebliche Therapieplatzanfragen bei 10-20 Vertragspsychotherapeut*innen sowie ggf. Klinikambulanzen, erfolglose Vermittlungsanfrage bei der Terminservicestelle sowie Krankenkasse), ohne dass eine Erfolgsgarantie besteht. Aus Kapazitätsgründen sowie angesichts der hohen bürokratischen Hürden mit ungewissem Ergebnis biete ich derzeit keine weiteren Psychotherapien im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens an.

Freie Heilfürsorge, Berufsgenossenschaften, Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesbahn- und Postbeamte
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
KVB-Versicherte bzw. mitversicherte Angehörige sind Selbstzahler, deshalb werden sie wie privat Versicherte behandelt. Bitte setzen Sie sich mit der KVB in Verbindung und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an. Es gelten Sondertarife (KVB-Vertrag). Bei Mitgliedern und Mitversicherten der Beitragsklassen I bis III kann ein GOP-Satz bis zum 2,2-fachen Steigerungssatz erstattet werden. Die KVB erstattet 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen, der Rest ist Selbstbeteiligung.

Postbeamtenkrankenkasse (Mitgliedergruppe B)
Die Postbeamtenkasse erbringt Beihilfeleistungen für die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost und ergänzt diese um Krankenkassenleistungen. Das Antragsverfahren orientiert sich an den Beihilfevorschriften des Bundes. Bitte setzen Sie sich mit der PBeaKK in Verbindung und fordern die entsprechenden Antragsformulare an. Die Mitglieder der Gruppe B werden wie Privatversicherte auf Rechnung behandelt und erhalten den 1,9-fachen Steigerungssatz erstattet. Darüber hinaus in Rechnung gestellte Gebühren im Rahmen des 2,3-fachen Regelsatzes müssen vom Patienten zugezahlt werden.

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung
Sollte infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf bestehen (z.B. traumatische Belastungsreaktion nach Berufsunfall), so erfolgt in der Regel eine Abrechnung direkt mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft (BG). Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und erfragen Sie das Procedere und eine Auflistung kooperierender Psychotherapeuten. Bitte beachten Sie, dass ich am sogenannten Psychotherapeutenverfahren der DGUV nicht teilnehme.

Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizisten (Polizeivollzugsbeamte, PVB), Vollzugsbeamte der Bundespolizei (früherer Bundesgrenzschutz, BGS), Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen sowie Justizvollzugsbeamte. Da sich die Kostenübernahme für Psychotherapie in einer Privatpraxis je nach Bundesland unterscheiden kann, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Heilfürsorgestelle in Verbindung und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an.

Bundeswehr
Seit einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) vom 16.09.2013 können Soldaten in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Hierzu ist die Überweisung des Truppenarztes notwendig. Zur ersten probatorischen Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Ist nachund gewünscht, der Probephase eine Psychotherapie indiziert wird dies gegenüber Ihrem Truppenarzt veranlasst. Dieser erteilt auf dieser Grundlage einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahmegenehmigung (zunächst 25 Std.).

Bundespolizei
Seit einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Inneren vom 02.05.2018 können Bundespolizisten in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Das Verfahren, die Anträge und Bewilligungsschritte richten sich nach dem Vorgehen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Psychotherapie-Richtlinie. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei.

Selbstzahler
Unter folgenden Aspekten kann es sinnvoll sein, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen:
  • Rascher Beginn: Der Therapieprozess kann ohne bürokratische Verzögerung und je nach Ihrer zeitlichen Flexibilität in der Regel sofort beginnen.
  • Individueller Behandlungsvertrag und -verlauf: Anzahl, Frequenz und Dauer der Sitzungen können individuell festgelegt werden und unterliegen keiner Reglementierung durch Kostenträger. - Bitte beachten Sie: Beim Abschluss von z.B. Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie bei Verbeamtungen wird oft nach zurückliegenden Psychotherapien bzw. einer vorliegenden psychischen Diagnose gefragt - unabhängig vom Kostenträger bzw. einer Übernahme als Selbstzahler. Demnach entbindet auch eine heilkundliche Psychotherapie als Selbstzahler nicht von der wahrheitsgemäßen Selbstauskunft.
  • Freie Therapeutenwahl
Sie erhalten von mir zum Monatsende eine Privatrechnung nach der GOP/GOÄ. Die entstandenen Kosten können ggf. bei Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Weitere Informationen:

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist gesetzlich geschützt. Als "Psychotherapeut" darf sich nur bezeichnen, wer nach einem abgeschlossenen Studium in Psychologie oder Medizin eine mehrjährige staatlich geregelte Ausbildung mit Approbation (als Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut) absolviert hat.

 

Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. Die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die wissenschaftlich als wirksam nachgewiesenen Richtlinienverfahren: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie und Neuropsychologische Therapie.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Patientenseiten der Bundespsychotherapeutenkammer sowie in der Broschüre "Wege zur Psychotherapie".

 


Bitte beachten Sie:

Bei einer ambulanten Psychotherapie sollte daher ein ausreichendes Maß psychischer Stabilität gegeben sein, andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie angeraten. Bei akuter Suizidalität und psychotischen Erkrankungen ist eine stationäre bzw. ärztlich-psychiatrische Betreuung notwendig. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen psychiatrischen Anlaufstellen (Adressen).